Haftpflichtschaden
In diesem Fall reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Haftpflichtschaden bedeutet nach dem Gesetz, einen Schaden zu ersetzen, den man einem Dritten schuldhaft zugefügt hat. Der Schadenersatz soll den Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten.
Aus diesem Grund ist der in der Haftpflicht zu leistende Schadenersatz auch nicht begrenzt. Der Schädiger haftet in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen vorhandenen Vermögen. Auch zukünftiges Vermögen wird zum Ersatz des Schadens herangezogen.
Was tun bei einem Haftpflichtschaden?
- Schaden mit Bildern dokumentieren, ggf. Daten von Zeugen sichern.
- Daten des Unfallgegners aufnehmen
- Mich als unabhängigen Kfz-Sachverständiger kontaktieren
- Den Schaden bei der Versicherung melden, unabhängig von der Schuldfrage
Meine Ansprüche im Haftpflichtschaden
Die rechtlichen Grundlagen für einen Kfz Haftpflichtschaden sind dem Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu entnehmen. Sie sind als Geschädigter demnach so zu stellen, als ob der Unfallschaden gar nicht eingetreten wäre. Daher spielt auch die Wertminderung des Fahrzeugs eine Rolle, denn auch an einem fachmännisch reparierten Fahrzeug bleibt ein finanzieller Makel zurück (merkantile Wertminderung).
Du solltest daher unbedingt die Chance nutzen und ein versicherungsunabhängiges Kfz Gutachten erstellen zu lassen. Damit wahrst du deine finanziellen Interessen von Beginn an mit aller Konsequenz!
- Berücksichtigung der merkantilen Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung oder Leihwagen/Mietwagen für die Dauer der Reparatur in der Werkstatt
- Übernahme etwaiger Rechtsanwaltskosten
- Übernahme der Kosten des Kfz-Sachverständigen
- Abschleppkosten für das beschädigte Fahrzeug und Standgebühren
- Je nach Schwere des Unfalls: Verdienstausfall und Schmerzensgeld
Das Gutachten
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden, wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest.
Du hast das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten können dabei direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung abgetreten werden. Dadurch entstehen Dir in der Regel keine zusätzlichen Aufwendungen.
Wichtig: Du solltest keinen Gutachter akzeptieren, der von der gegnerischen Versicherung gestellt wird. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertritt ausschließlich Deine Interessen und sorgt für eine objektive Schadenbewertung.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger prüfe ich die Schäden an deinem Fahrzeug sorgfältig und erstelle ein detailliertes Unfallgutachten. Dabei werden sämtliche unfallbedingten Schäden fachgerecht dokumentiert und der notwendige Reparaturaufwand genau kalkuliert.
Das Gutachten dient Dir als wichtige Grundlage zur Durchsetzung Deiner Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. So können Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder weitere entstandene Schäden korrekt geltend gemacht werden.
