Häufige Fragen an den Kfz-Sachverständigen Manuel Menke
In diesem Abschnitt werden die häufigsten Fragen zu den Dienstleistungen von Kfz-Sachverständiger Manuel Menke behandelt. Hier erhalten Kunden Antworten zu Themen wie Gutachtenerstellung, Schadensbewertung und mehr.
Wann brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?
Nach jedem Unfall, bei dem der Schaden voraussichtlich über 1000 € liegt, empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten. Auch bei Kaskoschäden, Fahrzeugkauf oder Wertermittlung ist ein Sachverständiger sinnvoll.
Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?
Ja, als Geschädigter hast Du das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Die Versicherung darf Dir keinen Gutachter vorschreiben.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Dauer der Gutachtenerstellung hängt vom Einzelfall ab. In der Regel liegt das fertige Gutachten innerhalb von 1–4 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung vor.
Muss ich das Fahrzeug zu dir bringen?
Nein. Ich komme direkt zu Dir – egal ob nach Hause, in die Werkstatt oder zum Standort Deines Fahrzeugs. Mein Einsatzgebiet umfasst den gesamten Landkreis Aschaffenburg und Miltenberg sowie angrenzende Regionen in Hessen.
Kann ich dich auch bei Schäden an Wohnmobilen und Wohnwagen beauftragen?
Ja, unbedingt. Auch bei Schäden an Wohnmobilen und Wohnwagen kannst Du mich beauftragen. Als geprüfter Caravan-Sachverständiger bringe ich die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung mit, um diese speziellen Fahrzeuge fachgerecht zu bewerten.
Caravans und Reisemobile unterscheiden sich in Aufbau, Technik und Schadensbewertung deutlich von klassischen Pkw. Nicht jeder Kfz-Gutachter verfügt über die notwendige Expertise, um Reparaturkosten, Wertminderungen oder spezielle Aufbauschäden korrekt einzuschätzen. Ich erstelle für Dich ein unabhängiges und nachvollziehbares Gutachten.
Kann ich den Schaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kannst Du Dir die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Diese Form der Schadenregulierung wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Du entscheidest selbst, ob, wann und in welchem Umfang Du Dein Fahrzeug reparieren lässt. Mein Gutachten dokumentiert den Schaden transparent und nachvollziehbar und dient als Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel von einer Werkstatt erstellt und enthält hauptsächlich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert den Schaden umfassend und berücksichtigt zusätzlich wichtige Faktoren wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dadurch bildet es eine rechtssichere Grundlage für die Schadenregulierung.
Was ist eine Wertminderung?
Nach einem Unfall kann Dein Fahrzeug selbst nach einer fachgerechten und vollständigen Reparatur einen geringeren Marktwert haben. Diese sogenannte merkantile Wertminderung wird im Gutachten ermittelt und kann bei einem unverschuldeten Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Übernehmen Sie auch Kaskoschäden?
Ja. Auch wenn mein Schwerpunkt auf Haftpflichtschäden nach unverschuldeten Unfällen liegt, erstelle ich ebenso Gutachten für Kaskoschäden – beispielsweise bei selbstverschuldeten Schäden. Sprich mich einfach an, ich berate Dich gerne zu Deinem konkreten Fall und zeige Dir die weiteren Möglichkeiten auf.
Wird mein Schaden auf jeden Fall übernommen?
Ob ein Schaden übernommen wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den geltenden Bedingungen ab. Nach Prüfung des Schadenfalls informiere ich Dich transparent über das Ergebnis und die weiteren Schritte.
Was kostet ein Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens vollständig. Du zahlst nichts.
Welche Fahrzeuge werden begutachtet?
Ich erstelle Gutachten für verschiedene Fahrzeugarten – darunter PKW, Transporter, Nutzfahrzeuge, Anhänger und Auflieger sowie Wohnmobile und Wohnwagen. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Fahrzeug oder Schadenbereich dazu gehört, ruf mich gerne an. Ich kläre innerhalb von zwei Minuten, ob ich der richtige Ansprechpartner für Dich bin.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert gibt den Betrag an, den Du zum Zeitpunkt des Schadens aufwenden müsstest, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Dabei werden Faktoren wie Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand sowie die aktuelle Marktsituation berücksichtigt.
Bekomme ich einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung?
Das hängt von der Schuldfrage und den individuellen Umständen des Schadens ab. Trifft Dich keine Schuld am Unfall, hast Du in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, die von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Totalschaden – was bedeutet das für mich?
Liegt an Deinem Fahrzeug ein Totalschaden vor, ermittle ich für Dich den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Diese Werte bilden die Grundlage für die weitere Schadenregulierung mit der Versicherung.
Ich erkläre Dir verständlich, welche Möglichkeiten Du jetzt hast – von der Abrechnung des Schadens bis hin zur Reparatur des Fahrzeugs. Auch wenn Du Dein Fahrzeug trotz Totalschadens behalten und weiter nutzen möchtest, unterstütze ich Dich bei der Wahl der passenden Vorgehensweise.

